AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und der immo mare GmbH. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Mit der Buchung einer Ferienwohnung erkennen Sie die Bedingungen an.

1. Allgemein

Immo mare GmbH vermittelt die Reservierung und Buchung von Ferienwohnungen im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Eigentümer. Die Ferienunterkunft ist nicht Eigen- tum von immo mare GmbH, deshalb kommt der Mietvertrag über die Ferienunterkunft zwischen dem jeweiligen Eigentümer als Vermieter und Ihnen als Mieter zustande. Immo mare GmbH ist lediglich berechtigt und bevollmächtigt, für den Vermieter sämtliche mit der Vermietung der Ferienunterkunft notwendigen Rechtsgeschäfte abzuwickeln.

2. Buchung/An- und Bezahlung

Eine verbindliche Buchung einer Ferienwohnung geschieht in folgenden Schritten: Sie suchen sich aus dem Angebot der immo mare GmbH eine Ferienunterkunft aus und nehmen Kontakt mit immo mare GmbH auf. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per Brief, per Fax, per E-Mail oder über das Internet möglich. Sofern die ausgewählte Unterkunft zu der von Ihnen gewünschten Zeit nicht anderweitig belegt ist, erhalten Sie umgehend, spätestens innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Buchungsbestätigung. Sollten Sie innerhalb der vorgenannten Frist keine Buchungsbestätigung erhalten, teilen Sie dies bitte umgehend immo mare GmbH mit.

Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung erhalten Sie gleichzeitig die Rechnung über die Gesamtmiete sowie die Aufforderung, die von Ihnen zu leistende Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf das Konto der immo mare GmbH zu überweisen. Mit Eingang der Anzahlung in vollständiger Höhe innerhalb der gesetzten Frist ist der Ferienmietvertrag verbindlich zustande gekommen. Wird die Anzahlung von Ihnen nicht fristgemäß geleistet, behält sich immo mare GmbH das Recht vor, die Ferien- unterkunft anderweitig zu vermieten.

Die Restzahlung des Mietpreises muss spätestens 3 Wochen vor Mietbeginn auf dem Konto der immo mare GmbH eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der 3-Wochen-Frist ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig.

Bitte beachten Sie auch Folgendes: Die von Ihnen gebuchte und von immo mare GmbH bestätigte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine frühere Abreise wird nicht erstattet.

Die Aushändigung der Schlüssel für die Ferienunterkunft erfolgt lediglich bei vollständiger Bezahlung des Mietpreises bei Mietbeginn.

Der Bezug der Ferienunterkunft ist ab 15.00 Uhr möglich. Anreisen nach 18.00 Uhr sollten vorher vereinbart werden. Abreisen haben bis 10.00 Uhr zu erfolgen.

3. Preise

Die Mietpreise für die Ferienunterkunft in der jeweiligen Saison entnehmen Sie bitte der Beschreibung der einzelnen Ferienwohnungen.

Die Mietpreise für die Ferienwohnung beinhalten nicht Bettwäsche und Hand- oder Geschirrtücher. Bettwäsche und/oder Hand- und Geschirrtücher können gegen Aufpreis entliehen werden. Dieser Aufpreis ist spätestens bei Mietbeginn zu entrichten.

Die Kosten für die Endreinigung der Ferienunterkunft, die ausschließlich durch die immo mare GmbH ausgeführt wird, sind bereits im Mietpreis für die Ferienunterkunft enthalten.

4. Kurtaxe

Nach den kommunalen Vorschriften haben Feriengäste eine Kurtaxe zu entrichten. Diese Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und muss vor Ort bei Mietbeginn vom Mieter an die immo mare GmbH entrichtet werden.

5. Kaution

Der Mieter ist ferner verpflichtet, bei Mietbeginn eine Kaution in Höhe von EUR 150,– in bar bei immo mare GmbH zu hinterlegen. Der Mieter erhält diese Kaution bei Abreise zurück, sofern keine von ihm zu verantwortenden Schäden vorliegen. Sollten während der Mietzeit Schäden an der Ferienunterkunft entstanden sein, ist immo mare GmbH zur Aufrechnung mit der Kaution berechtigt.

6. Haustiere

Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, sofern in der schriftlichen Buchungsbestätigung der immo mare GmbH eine ausdrückliche Einverständniserklärung enthalten ist.

7. Rücktritt

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Ferienmietvertrag zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vor Mietbeginn zurück, verliert immo mare GmbH den Anspruch auf den Miet- preis. Stattdessen kann immo mare GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessenen Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Mietpreis verlangen. Der Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung von gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Ferienunterkunft in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauscha- liert. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei immo mare GmbH. Nach Büroschluss bzw. bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

Pauschalierte Entschädigung in % des Mietpreises: 20% des Mietpreises bis 30 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises ab 29 Tagen vor Mietbeginn 50% des Mietpreises ab 21 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises ab 14 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises am Tag des Mietbeginns.

Bei Nichterscheinen des Mieters bzw. bei Stornierung nach Mietbeginn betragen die Rück- trittskosten 100% des Mietpreises.

Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, immo mare GmbH nachzuweisen, dass ihr überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die von ihr geforderte Pauschale entstanden ist.

8. Reklamation des Mieters

Weist die Ferienunterkunft bei Mietbeginn Reinigungsdefizite oder sonstige Schäden auf, so ist dieses unverzüglich vom Mieter ggü. immo mare GmbH anzuzeigen. Immo mare GmbH wird bei berechtigter Reklamation umgehend die angezeigten Defizite beseitigen. Bei schuld- haft verspäteter Schadens- oder Mängelanzeige wird vermutet, dass die Ferienunterkunft ver- tragsgerecht und frei von Mängeln übergeben worden ist.

Sollte es immo mare GmbH nicht möglich sein, den Grund der berechtigten Reklamation in angemessener Frist zu beseitigen, kann der Mieter Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Ferienmietvertrages geltend machen. Dies muss schriftlich ggü. immo mare GmbH geschehen. Die Geltendmachung hat spätestens innerhalb einer Frist von 1 Monat nach Mietende zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der auf den Tag des vertraglich vereinbarten Mietendes folgt.

Für die Verjährung aller Ansprüche des Mieters wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Ferienmietvertrages gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Frist beginnt ebenfalls mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich vereinbarten Mietendes folgt.

9. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Ferienunterkunft schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für während der Mietzeit entstandene Schäden, er haftet auch für die Schäden, die durch Mitbewohner oder Gäste verursacht wurden. Während der Mietzeit entstandene Mängel oder Schäden hat der Mieter immo mare GmbH umgehend mitzuteilen.

Der Mieter hat zum Mietende die Bettwäsche abzuziehen, die Mülleimer zu leeren und den Müll ordnungsgemäß in die im Außenbereich bereitgestellten Müllbehältnisse zu verbringen, Geschirr, Besteck und sonstige Küchenutensilien und –geräte sowie das Badezimmer sauber zu hinterlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, sich an die für die Ferienunterkunft ggf. geltende Hausordnung zu halten. Sofern es zu schwerwiegenden Übertretungen und/oder Störungen des Hausfriedens kommt und/oder andere Feriengäste nachhaltig belästigt oder gestört werden, ist immo mare GmbH nach einer zuvor ausgesprochenen Abmahnung berechtigt, den Mietvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und den Mieter der Ferienunterkunft zu verweisen. In diesem Falle hat der Mieter keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises. Allerdings muss immo mare GmbH sich das anrechnen lassen, was sie ggf. aus der anderweitigen Verwendung der Ferienunterkunft erlangt.10. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird der Ferienmietvertrag infolge von bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Mieter als auch immo mare GmbH den Vertrag kündigen. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. Datenweitergabe/Speicherung

Immo mare GmbH ist berechtigt, alle personenbezogenen Daten, die ihr im Rahmen des Ferienmietvertrages bekannt werden, an den Eigentümer der Ferienunterkunft weiterzuleiten. Der Mieter ist mit der Speicherung personenbezogener Daten einverstanden. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Ferienmietvertrages.

12. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit aller Bedingungen zur Folge.

Stand Januar 2015

immo mare GmbH
Am Hörn 23
23683 Scharbeutz
Geschäftsführerin: Perdita Mensch
Amtsgericht Lübeck, HRB-Nr. 10070

 

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